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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Kallewupp, Berlin, Donnerstag, 05.03.2020, 11:35 (vor 2129 Tagen) @ horstenberg

Nur bei der Frage, ob Herr Hopp keinen Schutz benötigt, da bin ich anderer Meinung. Herr Hopp ist gegen solche Beschimpfungen ebenso schutzwürdig wie jeder andere auch. Und Fadenkreuzplakate mit Schmähgesängen muss man sich nicht gefallen lassen. Natürlich ist Neuer cooler, wenn er das schlicht erträgt. Aber wenn jemand wie Hopp dagegen vorgehen will, dann hat er das Recht dazu.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist, ich treibe mich lediglich seit gut 25 Jahren in Fußballstadien rumens weiß daher, dass der Ton dort Raucher ist als im zivilen Leben. Vielleicht nicht schön aber ein Fakt. Wenn es das Gesetzt her gibt, spreche ich Ihm die Wahrnehmung seines Rechts gar nicht ab. So wie er sich gebärdet, bin ich trotzdem der Meinung, dass er mit entsprechenden Reaktionen rechnen musste. Wie oben schon anders ausgedrückt, wie es in den Wald schreit kommt es auch wieder raus. Ich bin mir auch sicher, hätte er damals die Füße still gehalten, würden wir diese Diskussion nicht führen.
Als Fan fragt man sich allerdings auch, warum Anzeigen wegen Körperverletzung (Schallkanone) sang und klanglos eingestellt wurden, bei dem alten Mann aber plötzlich ein öffentliches Interesse vorliegt


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