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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Schnippelbohne, Bauernland, Donnerstag, 05.03.2020, 14:50 (vor 2129 Tagen) @ MDomi

Beleidigung ist doch eine Straftat und Hopp eine öffentliche Person. Öffentliches Interesse? Da hätten die doch keine Wahl?

Das muss im Einzelfall geprüft werden. Die Voraussetzungen sind sehr strikt, d.h. öffentliches Interesse ist die große Ausnahme. Die Grundlogik ist ja, dass der Staat es dem Betroffenen überlässt, ob er sich beleidigt fühlt oder nicht und die Justiz nur tätig wird, wenn jemand das Bedürfnis hat, sich zu wehren. Der Staat greift ansonsten nicht ein, weil die Gesellschaft kein Schutzbedürfnis hat. Es wird in der Regel nichts weiter passieren, wenn die beleidigte Person den Täter selbst nicht zur Rechenschaft ziehen will. Es besteht also für sonst niemanden irgendeine Gefahr (Steuergelder sparen und so). Nur wenn die Allgemeinheit ein darüber hinausgehendes Interesse an der Verfolgung der Tat haben könnte, kann man ein öffentliches Interesse vermuten.
Hier ist das schon fragwürdig. Ist Hopp wirklich eine öffentliche Person? Ein öffentliches Amt bekleidet er ja nicht. Wer außer Hopp könnte sich noch in Gefahr befinden und ein Schutzbedürfnis haben (Spoiler: niemand). Das Stadion ist zudem Hopps Eigentum und kein allgemein zugänglicher Ort. Muss er sich nicht selber kümmern, was da passiert (Stichwort Ordnungsdienst)? Warum muss ich als Steuerzahler für diesen Zank aufkommen? Sonst wird ja niemand beleidigt.

Daran, dass Hopp die Strafanzeige flott nachgeholt hat, als man ihn darauf hingewiesen hat, dass die fehlt, kann man ja vielleicht sogar ablesen, dass er selbst es nicht auf die Frage des Vorliegens eines öffentlichen Interesses ankommen lassen wollte


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