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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Dimas87, München, Donnerstag, 05.03.2020, 11:38 (vor 2129 Tagen) @ horstenberg

Laut der verteidigenden Anwälte nachdem behördlich bereits 400 Stunden Ermittlungsarbeit aufgewendet worden waren.


Die Reiheinfolge wird so gewesen sein:

(1) Beleidigung
(2) Strafantrag
(3) Bejahung des öffentlichen Interesses
(4) Ermittlungen
(5) Anklage

Wer übrigens die Praxis kennt, weiß, wie selten ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird (wenn nicht etwa Amtsträger beleidigt werden). Dies wollte der Anwalt hier betonen. Und das sollte man ihm durchaus lassen.

Lieber Herr Kollege,

es ist schön, dass Du den gesetzlich vorgesehen Verfahrensgang korrekt darstellst. Dass der Anwalt von Herrn Hopp allerdings ausdrücklich mitgeteilt hat, dass die Reihenfolge in diesem konkreten Fall eine andere war, kannst du nicht einfach ignorieren.

Meiner Meinung nach ist es höchst bedenklich, wenn eine staatliche Behörde 400 h Vorarbeit leistet, damit der werte Herr Hopp sicher gehen kann, dass sein Strafantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führt. Man stelle sich vor, er hätte vorher den Strafantrag gestellt und der wäre im Sande verlaufen. Diesen Gesichtsverlust wollten ihm die Ermittlungsbehörden ersparen.

Sie haben auf Kosten der Steuerzahler umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verfolgung vorlagen. Findest du das nicht komisch?


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