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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 05.03.2020, 13:44 (vor 2383 Tagen) @ MDomi

Es reicht doch der Polizei Material zuzuspielen. Die muss dann aktiv werden, ohne dass einer von beiden noch anruft oder dergleichen.

Nein. Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Ohne Strafanzeige/Strafantrag passiert da gar nichts. Danach kann die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verweisen. Sie muss es aber nicht tun.


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