schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

horstenberg, Block 62, Donnerstag, 05.03.2020, 10:30 (vor 2129 Tagen) @ BukausmTal

Wer übrigens die Praxis kennt, weiß, wie selten ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird (wenn nicht etwa Amtsträger beleidigt werden). Dies wollte der Anwalt hier betonen. Und das sollte man ihm durchaus lassen.


Und daran gibt es auch überhaupt keine Kritikpunkte oder so. Auch nicht daran, dass Hopp gar nicht gehört werden musste und so. Alles glatt gelaufen.


Wenn jemand in der Öffentlichkeit mit medialer Wahrnehmung im ganzen Land derart beleidigt wird, sehe ich tatsächlich überhaupt keine Kritikpunkte. Selbstverständlich ist die Strafverfolgung dann im öffentlichen Interesse.

[/b]

Warum?
Wäre eine Strafverfolgung der Beleidigungen z.B. Werners oder Kahns nicht auch im "öffentlichen Interesse" gewesen? Wer definiert denn das öffentliche Interesse? Du, Hopp, oder die örtliche Behörde nach eigener Befindlichkeit?

Die Spieler haben ja keinen Strafantrag gestellt. Deswegen hat sich die Staatsanwaltschaft auch nicht mit der Frage befasst.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1518608 Einträge in 16325 Threads, 14353 registrierte Benutzer Forumszeit: 02.01.2026, 09:35
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln