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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

horstenberg, Block 62, Donnerstag, 05.03.2020, 10:05 (vor 2129 Tagen) @ Wallone

Das ist ja sehr zuvorkommend von dir, dass du Herrn Schickhardt so kreativ interpretierst. Aber wenn da "Veranlassungen von amtswegen" steht, dann ist es schon ziemlich weit hergeholt, da auf die Unterscheidung Privatklage/Strafverfahren abzustellen. Die Veranlassung, dass da überhaupt was passiert ist ja nun mal ein Strafantrag. Und da ist rein gar nichts mit "von amtswegen". Wenn Herr Schickhardt das anders gemeint hat, dann soll er das auch so formulieren. Als Anwalt sollte er dazu in der Lage sein.

Ich lege Euch hier nur dar, wie man - bei Kenntnis der juristischen Grundlagen - die Aussagen des Anwalts einzuordnen hat. Das wollt Ihr nicht, weil es Euch nicht in den Kram passt.


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