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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

horstenberg, Block 62, Donnerstag, 05.03.2020, 10:00 (vor 2383 Tagen) @ Schnippelbohne

Hier ist tatsächlich eigentlich immer ein Strafantrag erforderlich, den jedenfalls wird Herr Hopp gestellt haben.


Zwinkersmiley


Laut der verteidigenden Anwälte nachdem behördlich bereits 400 Stunden Ermittlungsarbeit aufgewendet worden waren.

Die Reiheinfolge wird so gewesen sein:

(1) Beleidigung
(2) Strafantrag
(3) Bejahung des öffentlichen Interesses
(4) Ermittlungen
(5) Anklage

Wer übrigens die Praxis kennt, weiß, wie selten ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird (wenn nicht etwa Amtsträger beleidigt werden). Dies wollte der Anwalt hier betonen. Und das sollte man ihm durchaus lassen.


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