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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

horstenberg, Block 62, Donnerstag, 05.03.2020, 10:45 (vor 2129 Tagen) @ Schnippelbohne

Du hast nach einer rechtlichen Definition von Diskriminierung gesucht und ich habe eine geliefert. Mit Hopp hat das in der Tat überhaupt nichts zu tun. Um so schlimmer, dass von Funktionären wie Eberl und Teilen der Medien ein Zusammenhang hergestellt wurde zu den Morden von Hanau, die ja eindeutig einen rassistischen Hintergrund hatten.

Wir sollten uns hier nicht falsch verstehen. An anderer Stelle ist sehr darauf herumgeritten worden, dass ich die Äußerungen gegen Hopp als diskriminierend eingeordnet habe. Dies wurde angegriffen, weil das Wort "Diskriminierung" im AGG anders definiert sei. Dies hat zu meinem Hinweis geführt, dass das Wort Diskriminierung gesetzlich überhaupt nicht definiert ist und das auch auf die Diskussion hier keinen Einfluss hat. In diesem Zusammenhang ist nun meine Äußerung zu verstehen.

Das ist natürlich alles sehr verworren. Am Schluss muss man sich immer klar machen: Es geht um die Fadenkreuzplakate und die damit verbundenen Beschimpfungen. Und die sind nach meiner Meinung (und aller bislang damit befassten staatlichen Stellen) nun einmal über der Grenze der vertretbaren Meinungsäußerung hinaus. Wahrscheinlich wird man ein paar Juristen finden, die das anders sehen (beispielhaft kann man das unsägliche Urteil zu den Künast-Beschimpfungen des LG Berlin nennen), aber am Ende können alle hier noch so sehr aufschreien: Fadenkreuzplakate zusammen mit den Schmähgesängen gehen gar nicht.


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