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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Donnerstag, 05.03.2020, 10:48 (vor 2129 Tagen) @ horstenberg
bearbeitet von Wallone, Donnerstag, 05.03.2020, 10:58

Naja, die Frage "Antragsdelikt" einerseits und "Privatklageverfahren" andererseits scheint hier ja auch niemanden zu interessieren, je nachdem, welche Ansicht man gerade verteidigt.

Du machst gerne Schattenboxen, was? Ich bin doch oben darauf eingegangen, warum das im Zusammenhang mit Herrn Schickhardts Aussagen, eben nicht zielführend ist. Herr Schickhardt hat mit seiner Formulierung gerade auch bei Leuten, die juristisches Hintergrundwissen mitbringen, den Eindruck erweckt, Polizei und Justiz würden auf eigene Veranlassung tätig. Und das ist nun mal Quatsch bei einem absoluten Antragsdelikt. Anders kann man seine Aussagen jedenfalls kaum verstehen. Wenn er auf die Möglichkeit des Privatklageverfahrens hätte abzielen wollen, dann kann man von einem Anwalt doch wohl erwarten, dass er sich entsprechend verständlich ausdrückt.

Edit: Ok, du bist was das Schattenboxen angeht entschuldigt; meine Antwort oben kam erst nach deinem Post an Sascha. Sorry.


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