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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Braumeister, BaWü, Donnerstag, 05.03.2020, 12:48 (vor 2383 Tagen) @ BukausmTal

Das öffentliche Interesse bejaht oder verneint die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft.

Dazu brauche ich auch keinen Strafantrag. Bei Strafantrag brauche ich wiederum kein öffentliches Interesse.

Das ein Staatsanwalt bei dem Medienrummel öffentliches Interesse bejaht, finde ich nur logisch. Es gab Sondersendung im Radio dazu, da ist das öffentliche Interesse offensichtlich. Und wenn es nur ist, um im Strafverfahren zu klären ob die Beleidigung durch die Fans in diesem Fall keine Beleidigung ist, sondern eine Meinungsäußerung oder gar Satire oder ähnliches im Rahmen des Protestes - was ich persönlich nicht glaube.


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