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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

simie, Krefeld, Donnerstag, 05.03.2020, 16:20 (vor 2128 Tagen) @ MDomi

Auch für Personen der Öffentlichkeit gibt es keine Priviligierung. Auch diese müssen Anzeige und Strafantrag stellen. Wenn überhaupt ein Unterschied besteht, liegt der darin, dass Personen, die öffentlich auftreten, mehr ertragen müssen, als Personen, die sich komplett abschirmen.


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