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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

horstenberg, Block 62, Donnerstag, 05.03.2020, 11:14 (vor 2129 Tagen) @ Kallewupp

Bis auf das Singen haben die BVB Fans ja zuletzt nichts mehr gemacht. Es gab harte, kritische Äußerungen ohne Beleidigungen. Diese gab es in anderen Stadien aber nicht bei uns.
Ich bin kein Jurist und mein Verstand sagt mir, wer mit den Hauen schwimmen will, muss auch damit rechnen gebissen zu werden. Davon ab lenkt diese ganze Hopp Mist nur noch von dem eigentlichen Problem , erneute Kollektivstrafen nach der Zusage von DFL/DFB, dass es sie nicht mehr gäbe, ab.
Zusätzlich natürlich die Tatsache, dass eine Regelung, die vor Jahren zur Bekämpfung von Rassismus und Homophobie nun zum ersten Mal Anwendung findet um vermeintlich einen armen alten Mann zu schützen. Dieser benötigt meines Erachtens aber gar keinen Schutz, was die ganze Sache sehr ärgerlich macht.
Juristisch ist das alles sicher anders zu bewerten, als nicht Jurist fühlt sich das halt nicht richtig an.
Und jetzt bitte nicht mit „whataboutism“ kommen, das würde hier nur den Umgang der offiziellen mit Rassismus und Homophobie relativieren.

Ich widerspreche Dir ausdrücklich nicht:

1. Gegen Rassismus ist von offizieller Seite (DFB, Vereine) viel zu wenig gemacht worden. Hier waren es sogar am ehesten die Fans, die etwas unternommen haben.

2. Es wäre deutlich besser gewesen, wenn Stein des Anstoßes in den vergangenen Wochen nicht die Hopp-Beleidigungen, sondern die zuvor erfolgten, rassistischen Beleidigungen gewesen wären.

Nur bei der Frage, ob Herr Hopp keinen Schutz benötigt, da bin ich anderer Meinung. Herr Hopp ist gegen solche Beschimpfungen ebenso schutzwürdig wie jeder andere auch. Und Fadenkreuzplakate mit Schmähgesängen muss man sich nicht gefallen lassen. Natürlich ist Neuer cooler, wenn er das schlicht erträgt. Aber wenn jemand wie Hopp dagegen vorgehen will, dann hat er das Recht dazu.


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