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die Älteren... (Sonstiges)

Tigo, Duisburg, Samstag, 16.06.2018, 08:55 (vor 3014 Tagen) @ TerraP

Das Problem liegt an mehreren Stellen.
Wenn du den Fingerabdruck hast und der derjenige ist schon woanders registriert, gibt es trotzdem noch x Ausnahmen weswegen trotzdem Deutschland zuständig sein könnte, dass muss geprüft werden.
Dann ist das Rückführen in die Erstaufnahmeländer durch ein bestimmtes Bürokratischen Prozedere bestimmt, mit Antrag und co.
Und in dem Blog Artikel stehen noch x andere Gründe.
Es ist vor allem kaum durchführbar.


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