schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

die Älteren... (Sonstiges)

Tigo, Duisburg, Freitag, 15.06.2018, 13:48 (vor 2141 Tagen) @ Kulibi77

2.) Stellt der Flüchtling einen Antrag auf "internationalen Schutz" (nach Genfer Konvention), dann kommt das Dublin-Abkommen ins Spiel. Dort heißt es in Art. 3 Abs. 3: "Jeder Mitgliedstaat behält das Recht, einen Antragsteller nach Maßgabe der Bestimmungen und Schutzgarantien der Richtlinie 32/2013/EU in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen."

Ich find es gerade nicht mehr, aber habegestern noch irgendwo gelesen das die Transitländer explizit nicht als sicherer Drittstaat gelten. Und das das rechtlich eher auf wackeligen Beinen steht konnte man in den letzten Tagen bereits öfters lesen. Es gab sogar bereits im letzten Jahr(oder davor ?) ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes kurz Gutachten dazu: bzw. sogar 2. Eins sagt geht vielleicht, eins sagt geht nicht.

Und ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen: ich glaube dann doch eher mehreren Zeitungen als irgend jmd. aus dem Internet ;).


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233615 Einträge in 13684 Threads, 13778 registrierte Benutzer Forumszeit: 26.04.2024, 00:04
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln