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Der große Krach in der Union: Merkel oder Seehofer, wer setzt sich durch? (Sonstiges)

Kulibi77, Donnerstag, 14.06.2018, 14:34 (vor 2143 Tagen) @ Tigo

Darum gehts bei der rechtlichen Frage gar nicht. Seehofer will, dass sie abgewiesen werden. Nach europäischem Recht können die Flüchtlinge aber nur ins Erstaufnahmeland abgewiesen werden. Also meist Italien und Griechenland. Eine Abschiebung in ein Transitland ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Da wir weder eine Grenze mit Griechenland noch mit Italien oder einem sonstigen "EU-Außengrenzland" haben, müssten die Flüchtlinge von der Grenze dann direkt per Bus, Bahn oder Flugzeug wieder ins "Erstaufnahmeland" gebracht werden. Was so aber nicht geplant ist.

Erstmal ist eine Abweisung nicht das gleiche wie eine Abschiebung. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Vorgänge. Eine Abschiebung nach Dublin ist etwas vollkommen anderes als eine Zurückweisung an der Grenze. Zweitens gibt es viele Gründe die sich aus nationalen und europäischen Recht ergeben, nach denen eine Zurückweisung oder auch eine schnelle Abschiebung an der Grenze rechtens ist. Ich spare mir die Mühe und zitiere beispielhaft ein Rechtsgutachten der Bundesregierung von 2015:

"Bei der vorliegenden Konstellation der Zurückweisung von Ausländern an den EU Binnengrenzen Deutschlands ist offensichtlich, aus welchem Mitgliedstaat der Ausländer die Einreise begehrt. Nach den Regelzuständigkeiten [nach Dublin III-Verfahren] ergibt sich also, dass die Bundesrepublik für Asylverfahren von Ausländern, die über die Landesgrenze Einreise begehren, nicht zuständig und mithin die Verweigerung der Einreise nach § 18 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 4 Nr. 1 AsylVfG grundsätzlich zulässig ist."


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