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Ukraine beantragt NATO Mitgliedschaft (Politik)

markus, Freitag, 30.09.2022, 19:52 (vor 572 Tagen) @ Blarry

Wie ist es denn rechtlich? Ist man erst dann in einem Krieg, wenn ein Land einem anderen den Krieg erklärt (das ist bisher nicht passiert), oder reicht es aus, davon zu reden? Oder genügt der Fakt, dass Russland in die Ukraine einmarschiert ist? Ernstgemeinte Frage. Bitte nur beantworten, wer das rechtlich einordnen kann.


Hier klicken für eine wirklich kurze und kompakte Übersicht vom Bundestag. Kurz: um de facto Krieg zu führen, braucht es keine Kriegserklärung de jure, und "Krieg" als diplomatisch ausgerufener Zustand ist längst überholt. Daher auch Begriffe wie "Spezialoperation".

Gilt im Umkehrschluss übrigens auch für den Friedensschluss. Eine gängige Argumentationslinie in der Reichsbürgerszene ist ja, dass nach Kriegsende 1945 zwar eine Kapitulation, aber kein Friedensvertrag unterzeichnet wurde. Die Masche ignoriert aber die völkerrechtliche Tatsache, dass es für einen Friedensschluss bereits ausreicht, de facto Kampfhandlungen einzustellen und geregelte diplomatische Beziehungen zur gegnerischen Partei wiederaufzunehmen.

Danke, ist interessant die Zusammenfassung.


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