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NRW lockert (Corona)

simie, Krefeld, Mittwoch, 26.05.2021, 22:23 (vor 1801 Tagen) @ Raducanu

Doch:

"Zweck dieser Verordnung ist es, Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes oder von auf Grund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Geboten und Verboten für Personen zu regeln,"

Und da der Bund letztlich nur im Bereich der Bundesnotbremse tätig würde und der Rest bei den Ländern lag, bezieht es sich im Grunde nur darauf.


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