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Bundesregierung prüft Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland (Corona)

Taifun, Donnerstag, 25.03.2021, 10:13 (vor 1736 Tagen) @ Tigo

Wie willst du rechtlich erklären, dass jemand in Quarantäne muss, der sich in einem Niedrig-Inzidenzland aufgehalten hat, aber nicht jemand, der im 60 Kilometer entfernten München 5 Tage bei Verwandten gewesen ist?

Das wurde in einem ähnlichen Fall an der französichen Grenze bereits von Gerichten verworfen.


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