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Übergangsregierung (Corona)

Zoon, Mittwoch, 24.03.2021, 12:46 (vor 1737 Tagen) @ Mob-Jenson

Falls Du das Widerstandsrecht meinst (Art. 20 Abs. 4 GG), ist das doch nicht schon deshalb einschlägig, nur weil die Regierung fehlerhafte Entscheidungen trifft. Dann würde beständig die Hälfte der Bevölkerung im Widerstand leben. Demokratie heisst eben auch, dass man die (fehlerhaften) Entscheidungen seiner Regierung hinnehmen muss. Man kann dagegen protestieren und klagen. Aber ein Recht auf Widerstand hat man, nur weil die Entscheidung fehlerhaft ist, nicht.


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