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Übergangsregierung (Corona)

Mob-Jenson, Siegen, Mittwoch, 24.03.2021, 12:41 (vor 1738 Tagen) @ FourrierTrans

Gibt es im Grundgesetz eine Beschreibung die regelt, was passiert, wenn eine Bundesregierung zum Nachteil der Bevölkerung handelt oder Schaden nicht abwenden kann? Oder gibt es Fälle, wo so etwas diskutiert werden würde?


Bei Rücktritten usw. bleibt die bisherige Regierung geschäftsführend im Amt, soweit ich weiß.


Ich meinte eher, dass man bei offenkundigem und nachhaltigen Schaden fürs Volk man nicht darum bittet, dass jemand seinen Stuhl räumt, sondern ihm dabei hilft.

Grundgesetz Artikel 20...


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