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Übergangsregierung (Corona)

Melange, Berlin, Mittwoch, 24.03.2021, 13:10 (vor 1738 Tagen) @ Zoon

Also unabhängig davon, ob man zur Revolution aufrufen muss, weil zwei Tage das Konzept der Osterruhe durch die Nachrichten waberte, ist der Artikel 20 (4) ja auch ein Treppenwitz der Verfassung. Gut, er sollte quasi den Widerstand gegen den NS verfasssungsphilosophisch absichern, praktisch hat es den nicht-adeligen Widerstandskämpfern, die den NS überlebt haben, auch nichts genützt: diese fanden sich von der gleichen Nazi-Richtern wieder, die sie schon im NS ins KZ gebracht haben.

Und theoretisch ist es absurd. Den die Frage nach dem legitimen Widerstand wird nicht durch Verfassungsrichter beantwortet, sondern durch diejenigen, die die politische/militärische Auseinandersetzung gewinnen und nicht was de jure legitimiert ist.

Es ist doch unvollstellbar, dass ein Verfassungsgericht quasi zum Widerstand aufruft, weil die demokratische Grundordnung gefährdet ist und dann eine Regierung sagt: Stimmt, dann mal los. Vorher würde ein so widerständiges Gericht schon längst abgesetzt oder ignoriert worden sein. Polen, Türkei und Ungarn machen es vor wie das geht. Und der moderne Proto-Faschismus schafft auch nicht mehr die Wahlen ab, sondern versucht mittels Medienkontrolle, Auswechseln des Personals (Justiz, Verwaltung, Sicherheitsapperate), Hetzkampagnen, Falschinformationen, Anti-Terrror-Gesetzgebung und Parteienverbote die Wahlen zu gewinnen.


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