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Übergangsregierung (Corona)

Zoon, Mittwoch, 24.03.2021, 13:36 (vor 1737 Tagen) @ Melange

Also unabhängig davon, ob man zur Revolution aufrufen muss, weil zwei Tage das Konzept der Osterruhe durch die Nachrichten waberte, ist der Artikel 20 (4) ja auch ein Treppenwitz der Verfassung.

Es gibt in jeder Verfassung Regelungen, die praktische Relevanz haben und solche, die es nicht haben. Das Widerstandsrecht ist eher Verfassungsprosa. Das Problem ist aber, dass mit dieser Prosa (insb. im Internet) bei Ahnungslosen Schindluder getrieben wird, was zu deren Radikalisierung bis hin zu strafbaren Handlungen beitragen kann. Deshalb ist es dann schon wichtig, klarzustellen, dass dieser Artikel von vorneherein nur einen ganz seltenen Anwendungsbereich haben kann, der nicht gleich bei jedem fehlerhaften Handeln der Regierung gegeben ist.


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