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SPON: "Die Inkonsistenz ist unverschämt" (Corona)

markus, Donnerstag, 07.01.2021, 17:28 (vor 1816 Tagen) @ donotrobme

Nicht ganz ... das strafgesetzbuch gilt auch innerhalb deines unternehmens. auch ein manteltarifvertrag muss die regelungen des staates folgen, z.b. arbeitszeiten, arbeitssicherheit.
als laie würde ich behaupten, dass die jetzigen vorkehrungen gegen die pandemie die arbeitssicherheit ergänzen.

beispiel:
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen - Link geht zu Gesetze im Internet.de

Das Strafgesetzbuch regelt keine Arbeitsbedingungen. Und gesetzliche Regelungen wie Arbeitszeiten, Mindestlohn etc. betreffen nur absolute Höchst- und Untergrenzen. Die Ausgestaltung innerhalb solcher Rahmen treffen dann die Parteien vor Ort. Die Grenzen sind sicherlich fließend, aber dennoch ist der Grundgedanke, dass sich der Gesetzgeber rauszuhalten hat und die Parteien vor Ort entscheiden sollen. Das funktioniert in größeren Betrieben meist auch. Dinge wie Homeoffice, geschlossene Kantinen und auch Maskenpflicht ist schon seit März in den meisten großen Betrieben völlig normal. Das Ganze scheint in kleineren Betrieben ein Problem zu sein, wo der Chef alleine entscheidet und ihm Fachkenntnisse fehlen. Aber auch da gilt eigentlich die Tarifautonomie. Die Mitarbeiter können aktiv werden und die Gewerkschaft einschalten. Tun sie das nicht, entscheidet der Chef oftmals leider allein.


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