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SPON: "Die Inkonsistenz ist unverschämt" (Corona)

donotrobme, Münsterland, Donnerstag, 07.01.2021, 14:31 (vor 1814 Tagen) @ markus

Nicht ganz ... das strafgesetzbuch gilt auch innerhalb deines unternehmens. auch ein manteltarifvertrag muss die regelungen des staates folgen, z.b. arbeitszeiten, arbeitssicherheit.
als laie würde ich behaupten, dass die jetzigen vorkehrungen gegen die pandemie die arbeitssicherheit ergänzen.

beispiel:
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen - Link geht zu Gesetze im Internet.de


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