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SPON: "Die Inkonsistenz ist unverschämt" (Corona)

simie, Krefeld, Donnerstag, 07.01.2021, 13:59 (vor 1814 Tagen) @ markus


Eigentlich können sie das nicht. In die betriebliche Ordnung eingreifen können nur die Betriebs- und Sozialpartner (Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft). Das Grundgesetz schützt Betriebe vor staatlichen Eingriffen. Ob und wieweit das während einer Pandemie nicht gilt, kann ich allerdings nicht zu 100% sagen.

Aber sicher dürfen die das. Das Infektionsschutzgesetz geht hier sehr weit.
Und es wird ja schon eingegriffen. Die Maskenpflicht gilt ja schon auch in Betrieben. Nur halt mit ganz großen Schlupflöchern.


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