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Arbeitgeber werden jetzt "dringend gebeten" (Corona)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 06.01.2021, 00:55 (vor 1816 Tagen) @ simie


Es gibt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, siehe z.B. § 1 Abs. 4 Corona-Schutzverordnung NRW.


Und da steht dann auch drinnen, dass dies nicht gilt, wenn man 1,5 m Abstand einhalten kann.
Sowie eh nur in geschlossenen Räumen. Also deutlich weniger streng, als in Schulen.

Vermutlich weil man bei Kindern in Schulen schlecht 1,5m Abstand durchsetzen kann. Dazu fehlen der Platz und auch die Lehrkräfte zur lückenlosen Kontrolle. Die zwei Szenarien sind also kaum vergleichbar.


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