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Arbeitgeber werden jetzt "dringend gebeten" (Corona)

simie, Eine Insel, Dienstag, 05.01.2021, 23:59 (vor 2125 Tagen) @ Schnippelbohne


Es gibt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, siehe z.B. § 1 Abs. 4 Corona-Schutzverordnung NRW.

Und da steht dann auch drinnen, dass dies nicht gilt, wenn man 1,5 m Abstand einhalten kann.
Sowie eh nur in geschlossenen Räumen. Also deutlich weniger streng, als in Schulen.


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