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SPON: "Die Inkonsistenz ist unverschämt" (Corona)

markus, Donnerstag, 07.01.2021, 14:06 (vor 1817 Tagen) @ simie


Eigentlich können sie das nicht. In die betriebliche Ordnung eingreifen können nur die Betriebs- und Sozialpartner (Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft). Das Grundgesetz schützt Betriebe vor staatlichen Eingriffen. Ob und wieweit das während einer Pandemie nicht gilt, kann ich allerdings nicht zu 100% sagen.


Aber sicher dürfen die das. Das Infektionsschutzgesetz geht hier sehr weit.
Und es wird ja schon eingegriffen. Die Maskenpflicht gilt ja schon auch in Betrieben. Nur halt mit ganz großen Schlupflöchern.

Das Infektionsschutzgesetz steht in der Normenpyramide allerdings unter dem Grundgesetz. Das heißt: Das Gesetz oder Teile davon könnten auch unwirksam sein. Wir reden hier letztendlich über Arbeitsbedingungen. Arbeitsbedingungen werden normalerweise in Manteltarif- oder Betriebsvereinbarungen vereinbart. Und diese Vereinbarungen gelten dann wie ein Gesetz. Dass der Gesetzgeber ankommt und sagt: „ihr seid mir dafür zu blöd, das mache ich jetzt doch mal lieber selbst“ ist eigentlich nicht der Grundgedanke der Tarifautonomie. Aber wie gesagt: Das kann während der Pandemie anders sein.


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