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Politik diskutiert über Einschränkung der Versammlungsfreiheit (Corona)

Klopfer ⌂, Dortmund, Montag, 03.08.2020, 12:28 (vor 1333 Tagen) @ markus
bearbeitet von Klopfer, Montag, 03.08.2020, 12:35

Wenn zwei Grundrechte aufeinandertreffen muss man aber sauber abwägen. Hier geht es nämlich auch um den Schutz auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Grundgesetz). Eine Menschenansammlung, in der Abstände nicht eingehalten werden und auch keine Masken getragen werden, ist an sich schon kritisch. Hier kommt aber erschwerend der Demozweck hinzu: Die Demonstranten sind gegen den Gesundheitsschutz und leugnen das Virus. Die tragen ganz gewusst keine Masken, weil sie glauben, das Virus existiere gar nicht. Das ist zwar grundsätzlich von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt, korreliert aber mit dem vom Grundgesetz garantierten Schutz auf körperliche Unversehrtheit. Denn dass das Virus existiert, ist wissenschaftlich bewiesen.

Gegen wissenschftliche Erkenntnisse kann man auch nicht demonstrieren, nur eben gegen die politische Reaktion auf diese Erkenntnisse. Dass nun ein paar Deppen nun vor jedem Mikro erklären müssen, das Virus gebe es gar nicht, liegt wohl in der Polyphonie solcher Veranstaltungen begründet.
Der Mehrheit dürfte schon klar sein, dass das nicht so ist.

Jede Demonstration hat in einer Demokratie ihren Sinn und wir sollten nicht den Fehler begehen, bei Themen, die uns nicht gefallen, den Demonstranten weniger Rechte zuzugestehen, als denen, die uns genehm sind.

Und wenn man über fehlende Masken redet, dann müsste man erst einmal die Frage stellen, ob denn auch das Vermummungsverbot mittlerweile aufgehoben ist ;-)


SGG
Klopfer


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