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Mal zur Rechtsgrundlage (Corona)

Schnippelbohne, Bauernland, Montag, 03.08.2020, 12:01 (vor 2254 Tagen) @ Taifun

Ich habe nirgends behauptet, dass Demonstrationen genehmigt werden müssen. Sie können aber eingeschränkt oder untersagt werden, wenn wie bei Corona die Infektionsgefahr mit einer Seuche durch eine Demonstration deutlich steigt und die gesundheitlichen Schäden bzw. die Gefahr für das beträchtlich sind.


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