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Impfstoff im Schnelldurchlauf (Corona)

Fluegelflitzer, Göttingen, Mittwoch, 22.04.2020, 21:52 (vor 2341 Tagen) @ Blarry

Er besteht auf sein "Freiheitsrecht", anderen Menschen körperlichen Schaden zufügen zu dürfen. Natürlich kann man das verteidigen. Ist dann aber scheiße.

Ein Top-Argument. Man sieht wie du es irgendwann von der Präsidentin des Debattierclubs zur Bundesverfassungsrichterin schaffen wirst.


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