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Impfstoff im Schnelldurchlauf (Corona)

Blarry, Essen, Mittwoch, 22.04.2020, 21:46 (vor 2341 Tagen) @ Klopfer

Er besteht auf sein "Freiheitsrecht", anderen Menschen körperlichen Schaden zufügen zu dürfen. Natürlich kann man das verteidigen. Ist dann aber scheiße.


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