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Und wer wählt... (Sonstiges)

Kulibi77, Freitag, 24.05.2019, 19:23 (vor 1814 Tagen) @ Guido

Du kannst deine Wahlunterlagen weiter geben wie du willst. Es ist ein Stück Papier. Erst der Empfänger dieser Papiere kann damit dann Straftaten begehen oder gegen das Bundeswahlgesetz verstoßen.


Für mich macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob hier direkt gegen das Gesetz verstoßen wird, oder jemand anderem die Möglichkeit gegeben wird, dies zu tun. Die Diskussion ist durch absurd.

Der Unterschied ist, in der Realität ist jemand unschuldig oder schuldig vor Gericht. Von daher möge dir dieses Detail egal sein, aber dem Rechtsstaat zum Glück nicht. Auch zu deinem Glück.

Und nur zur Information. Diese Formulierung:

"Womit du eindeutig gegen §36 des Bundeswahlgesetzes verstößt."

ist eine üble Nachrede und der von dir angesprochene Nutzer könnte dich dafür anzeigen. Es sollte dir beim formulieren also vielleicht nicht ganz so egal sein. Ansonsten wird es irgendwann mal teuer.


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