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Und wer wählt... (Sonstiges)

Ulrich, Freitag, 24.05.2019, 16:33 (vor 1814 Tagen) @ Kulibi77


Womit du eindeutig gegen §36 des Bundeswahlgesetzes verstößt.


Nein.

Soso... Du bist also der Meinung, dass man das persönliche Wahlrecht verkaufen oder verschenken kann bzw. mal eben die Briefwahl für die demente Oma machen darf?


Du kannst deine Wahlunterlagen weiter geben wie du willst. Es ist ein Stück Papier. Erst der Empfänger dieser Papiere kann damit dann Straftaten begehen oder gegen das Bundeswahlgesetz verstoßen.

Muss nicht jeder, der per Briefwahl seine Stimme abgibt, per Versicherung an Eides statt erklären, dass er selbst abstimmt, etc.?

War bisher immer nur im Wahllokal, habe aber so etwas in Erinnerung.


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