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Heute an der Tanke (Politik)

markus, Freitag, 03.04.2026, 11:24 (vor 10 Stunden, 31 Minuten) @ nico36de

Du bist ein wirklich schlechter Verlierer!

Und du bemitleidenswert.


Es ging hier nämlich nicht um deine Beispiele, sondern konkret und ausschließlich um das Tempolimit. Das hast du als Freiheitsrecht definiert und es in die Reihe mit anderen Beispielen mit solchen Freiheitsrechten gestellt.

In all diesen Beispielen geht es um die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG.

Allerdings gehört ads Tempolimit da nicht hin, weil man schon nach der aktuellen Rechtsprechung nicht beliebig schnell fahren darf, ohne im Falle eines Unfalls eine (Teil)schuld aufgebrummt zu bekommen.

Du hast gemessen an deinen Beiträgen ja sicher Ahnung von einer ganzen Menge von Sachverhalten. Aber das macht es nicht sinnvoller, auch dann Schweinchen Schlau zu spielen, wenn du keine Ahnung hast.

Ich habe doch geschrieben, dass Grundrechte eingeschränkt werden können. Aber nur in verhältnismäßigem Umfang.


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