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Taz Anwalt: Wieso soll das verboten sein? (Sonstiges)

Ulrich, Donnerstag, 25.06.2020, 21:27 (vor 1400 Tagen) @ markus
bearbeitet von Ulrich, Donnerstag, 25.06.2020, 21:31

Seehofer macht einen Rückzieher. Währenddessen ist der Taz Artikel „All Cops are berufsunfähig“ weiterhin online und der Taz Anwalt legt noch einen drauf.


BERLIN taz | Bundesinnenminister Seehofer hat ein gestörtes Verhältnis zu Persönlichkeits- und Grundrechten: In Bremen hat er in grober Weise die Rechte der früheren Leiterin der Ortstelle des BAMF verletzt und diese verleumden lassen. Er weiß noch nicht einmal, was er über die AfD auf der Webseite seines Ministeriums veröffentlichen darf.
Aber er weiß, und tut dies lautsprecherisch kund, dass sich die taz-Autor*in Yaghoobifarah strafbar gemacht hat mit dem Artikel „All cops are berufsunfähig“. Der Mann ist Verfassungsminister, er kennt die Verfassung nicht und missachtet das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit.

https://taz.de/Verteidigung-taz-Kolumne/!5696661/

Ohne in den Artikel geschaut zu haben: Jonny Eisenberg?

Der Typ ist ein Pitbull. Null Manieren, aber wohl ein sehr guter Anwalt.

P.S.: Gerade nachgesehen. Natürlich Eisenberg.

P.P.S.: Und zu Seehofer fällt mir der alte Joschka-Fischer-Spruch ein: "Zimmermann ist als Löwe gesprungen und als Bettvorleger gelandet!". Past auch für Zimmernmanns Enkel.


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