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Ich verstehe die Abneigung gegen die Polizei nicht (Sonstiges)

Jurist81, Montag, 22.06.2020, 19:21 (vor 2019 Tagen) @ HoschUn

Woher willst du das wissen ohne valide Vergleichsdaten?


Das steht doch in der von Dir benannten Quelle...

Solange es nicht gerade in Beleidigungen ausartet, gibt es keine Pflicht die Polizei zu respektieren oder zu Polizeibeamten höflich und nett zu sein.

Im menschlichen Umgang sollte man den Gegenüber immer respektieren und höflich sein - und ja ich meinte Beleidigungen u.ä.. Das steht zu Recht unter Strafe.

Keine Ahnung wovon du redest, aber nur weil ich respektlos oder mit offener Ablehnung gegenüber Polizisten auftrete, will ich denen nicht gleich nach dem Leben trachten oder die Demokratie abschaffen.

Du sagtest, Meinungsfreiheit sei oberster Staatszweck. Und das ist falsch.

Aufklärung sei dir geschenkt. Jede Regierung hat das Recht Propaganda in eigener Sache zu betreiben. Aber welche Sanktionen stellst du dir denn so vor für ein ACAB oder einen taz-Glosse?

Bei dem Text wird von den zuständigen Stellen geprüft, ob der Straftatbestand des § 130 StGB erfüllt ist. Wird das bejaht, hat § 130 StGB einen empfindlichen, aber angemessenen Strafrahmen. Im Hinblick auf das dämliche ACAB bietet § 90a StGB einen guten Anhaltspunkt für einen möglichen Strafrahmen. Was da angemessen ist, sollen aber andere beurteilen.


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