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Wegen umstrittener Kolumne Seehofer will Strafanzeige gegen „taz“-Autorin stellen (Sonstiges)

Zico80, Montag, 22.06.2020, 10:47 (vor 1402 Tagen) @ Braumeister

Ehrlich gesagt habe ich jetzt anderes zu tun, als mich da jetzt durch das Netz zu suchen.

Wie ist denn da die aktuelle höchstrichterliche Rechtssprechung und von wann ist sie?
Da ich kein Jurist bin, bin ich da nicht zu 100% informiert.

Aber aus meiner Betrachtungen ist es vollkommen Legitim,dass man (also die Gewerkschaft dieser Berufsgruppe und deren oberster Chef) im Jahr 2020 zumindest ein Ermittlungsverfahren wünscht, bzw. einleitet wenn durch Personen des öffentlichen Lebens und Journalisten auf eine Berufsgruppe verbal eingedroschen wird und kurz darauf eine Innenstadt zerlegt wird und gezielte Angriffe auf genau diese Berufsgruppe stattfinden.

Dies würde ich in ähnlichen Fällen auch anderen Gruppen zugestehen.

Alles was Du schreibst mag richtig sein oder auch nicht. Nur mit Volksverhetzung im rechtlichen Sinne hat es nichts zu tun, wie Dein Vorredner schon versuchte zu sagen.

Und das zu diesem Zweck der Innenminister völlig unnötigerweise (weil ohne Ergebnis) Klage einreicht, ist aus vielen politischen Gründen völlig unangemessen. Vor allem aber deswegen, weil er es bei massenweise vergleichbaren Beispielen, die auf der anderen Seite permanent produziert werden, mit deutlich offensichtlicheren Auswirkungen auf die Sicherheitslage (zumindest für alle angehörigen von Minderheiten) in diesem Land, nichts unternommen hat oder sich dem sogat angeschlossen hat.

Ich habe bei den täglichen Vorkommnissen gegen eben diese noch nie eine ähnliche Aktion von Seehofer gerichtet an Bild, Welt, Fokus, Faz, der jungen Freiheit oder wie sie alle heissen gesehen. Ausserdem, wenn er Volksverhetzung ernst nehmen würde, müsste er zuerst sich selbst verklagen. Da das noch nicht passiert ist, wird ihm nun zurecht Heuchelei vorgeworfen - und es gibt wohl wenige Fälle in der Menschheitsgeschichte, wo das offensichtlicher war.


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