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Wegen umstrittener Kolumne Seehofer will Strafanzeige gegen „taz“-Autorin stellen (Sonstiges)

simie, Krefeld, Montag, 22.06.2020, 08:27 (vor 1398 Tagen) @ Braumeister

Nein. Ausübende von Berufen, und nichts anderes ist ein Polizist, sind keine Volksgruppen. Können sie laut Definition nicht sein. Auch Fußballfans sind im übrigen keine Volksgruppe. Ansonsten wären viele alltägliche Hohngesänge tatsächlich strafbar. Deine Definition von Volksgruppe ist falsch.
Und damit ist der Vorwurf der Volksverhetzung einfach nur noch lächerlich.
Und wenn ein Wendt diesen erhebt, dann ist das nur noch ein weiterer der vielen Beweise für seine Lächerlichkeit. Wenn nun jedoch ein Innenminister und dies nun ebenfalls macht, zeigt er nur, dass er populistisch Auftritt und durch dieses Fischen am ganz rechten Rand im Grunde nicht mehr als Innenminister tragbar ist.


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