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Wegen umstrittener Kolumne Seehofer will Strafanzeige gegen „taz“-Autorin stellen (Sonstiges)

Braumeister, BaWü, Montag, 22.06.2020, 08:36 (vor 1404 Tagen) @ simie

Les dir doch bitte Mal den Absatz 1 Nr. 2 durch!

Eine Vorbezeichnete Gruppe ist eben nicht an die ethnische Herkunft gekoppelt. Ob Polizeibeamte da dazugehörig sind, dass muss dann eben richterlich, vermutlich höchstrichterlich Entschieden werden. Aber für die Einleitung eines Ermittlungsverfahren reicht es definitiv.

Der Begriff Volksgruppe natürlich schon, da hab ich mich geirrt.

Bei Fußballfans scheitert die Volksverhetzung in der Regel daran, dass durch Schmähgesänge nicht der öffentliche Frieden gestört wird.

Ob in Stuttgart und durch andere gewaltsame Angriffe auf die Polizei der öffentliche Frieden gestört wird, brauchen wir ja hoffentlich nicht diskutieren.


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