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Wegen umstrittener Kolumne Seehofer will Strafanzeige gegen „taz“-Autorin stellen (Sonstiges)

Jurist81, Montag, 22.06.2020, 11:04 (vor 1403 Tagen) @ simie

Ganz schön mutige Worte... Das Kammergericht hat 2003 unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt entschieden:

"Angesichts des Wortlauts der Vorschrift, die darauf abstellt, dass der Täter die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, bestehen keine Zweifel, dass die Mitglieder der Bundeswehr als Teil der Bevölkerung vom Tatbestand des § 130 StGB prinzipiell geschützt werden"

Dass dies dann auch für "die Polizei" gilt, liegt für mich nahe, zumal bei der GSG9-Rechtsprechung der Tatbestand nur deshalb verneint wurde, weil diese Gruppe nach Ansicht des OLG Hamm zu klein war, um unter den Tatbestand subsumiert zu werden.

Auch wenn ich kein Strafrechtler bin, erachte ich Deine Worte daher als fehlerhaft.

Hinzu kommt: Seehofer ist ausgebildeter Verwaltungsbeamte. Im vorzuwerfen, dass er bei einer Anzeige keine juristische Prüfung (die im Ministerium wahrscheinlich von Juristen durchgeführt wurde und bejaht wurde) vorgeschaltet zu haben, zeugt von einem "interessanten" Rechtsempfinden. Es ist nicht die Aufgabe des Anzeigeerstatters die Strafbarkeit des Handelns zu bewerten, sondern den Sachverhalt, den dieser für strafbar erachtet, den zuständigen Stellen zur Kenntnis zu bringen.


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