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Ich verstehe die Abneigung gegen die Polizei nicht (Sonstiges)

HoschUn, Ort, Montag, 22.06.2020, 19:29 (vor 1375 Tagen) @ Jurist81

Woher willst du das wissen ohne valide Vergleichsdaten?

Das steht doch in der von Dir benannten Quelle...

"Da der Schlüssel 621120 „tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ im Berichtsjahr 2018 erstmalig zur Verfügung stand, ist kein Vergleich mit den Vorjahren möglich."

Diese gesonderte Erfassung ist erst seit 2018 möglich. Vorher gibt es keine Daten dazu. Du findest auch keinen in den Berichten aus den Vorjahren dazu. Woher nimmst du also deine Vergleichsdaten beim Thema tätlicher Angriff, wenn nicht mal das BKA das kann?

Du sagtest, Meinungsfreiheit sei oberster Staatszweck. Und das ist falsch.

Ich schrieb "u.a.", was soviel heißt wie "unter anderem". Natürlich gibt es viele Grundrechte und viele Artikel im Grundgesetz, die alle gaaaanz doll wichtig sind.

Bei dem Text wird von den zuständigen Stellen geprüft, ob der Straftatbestand des § 130 StGB erfüllt ist. Wird das bejaht, hat § 130 StGB einen empfindlichen, aber angemessenen Strafrahmen. Im Hinblick auf das dämliche ACAB bietet § 90a StGB einen guten Anhaltspunkt für einen möglichen Strafrahmen. Was da angemessen ist, sollen aber andere beurteilen.

Bist du ernsthaft Jurist? Ich hoffe nicht im Bereich Strafrecht.


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