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Wegen umstrittener Kolumne Seehofer will Strafanzeige gegen „taz“-Autorin stellen (Sonstiges)

simie, Krefeld, Montag, 22.06.2020, 08:37 (vor 2236 Tagen) @ Braumeister
bearbeitet von simie, Montag, 22.06.2020, 08:50

Auf welcher Grundlage?
Im übrigen: Wenn alle so bezeichnet werden, dann ist es eine nicht strafbare Kollektivbeleidigung. Problematisch wird es, wenn einzelne Polizisten so bezeichnet werden. Dann ist es nämlich durchaus eine strafbare Individualbeleidigung.


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