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RA Bahner in Psychiatrie zwangseingewiesen (Corona)

CrimsonGhost, Mittwoch, 15.04.2020, 07:58 (vor 2080 Tagen) @ Zoon

Natürlich gibt es die Möglichkeit zur Notfalleinweisung in die Psychatrie, allerdings muss dies natürlich dann im Anschluß von einem Richter auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Nach dem Lesen weiterer Artikel hat sie wohl die Polizisten angegriffen und ist dann in die Psychiatrie verbracht worden. Angesichts der wirren Nachrichten, die danach noch von ihr kamen, kann man wohl auch von einer fehlenden Krankheitseinsicht ausgehen und ausgehend vom Angriff auf Polizeibeamte eine gewisse Fremdgefährdung, ob dies nun schon ausreicht für eine Zwangseinweisung müssen Juristen beurteilen, die auch Einblick in die Akten haben. Ob Eigengefährdung vorliegt kann man aus den Berichten nicht raus lesen.

Klassischer Hintergrund einer Notfalleinweisung dürfte sein, dass die Polizei zu einem Einsatz gerufen wird, dort auf einen Menschen im psychischen Ausnahmezustand trifft, der sich nicht beruhigen lässt, aggressiv auf die Beamten reagiert und diesen gegenüber gewalttätig wird.

Die Klinik wird in ihrem Antrag alles berücksichtigen, was sie über den Betroffenen erfahren hat, aus dem Bericht der Polizei, dem Gespräch des Arztes und im Fall von Frau Bahner selbstverständlich auch deren Verlautbarungen im Internet inkl. Anwaltswebsite und Voicemail. Kann mir nicht vorstellen, dass man den Umstand, dass Frau Bahner in ihrem Wahn, Corona sei ungefährlich ("Corona hat noch keinen Menschen in Deutschland getötet"), zu aktivem Widerstand gegen die Coronaschutzmassnahmen auffordert, bei der Frage der Fremdgefährung völlig außen vor lassen wird.

In der Regel sind für Anträge auf Zwangseinweisung die sozialpsychatrischen Dienste der Kreise und kreisfreien Städte zuständig und nicht die Klinik. Allerdings kenne ich jetzt auch nicht die genauen Regelungen im Bundesland in dem Frau Bahner eingewiesen wurde. Natürlich wird im Antrag der Krankheitsverlauf geschildert. Für die Fremdgefährdung wird aber nur der Angriff auf die Polizei relevant sein. Und ich sehe darin keine Fremdgefährdung die eine Zwangseinweisung rechtfertigt. Eher wird es die Eigengefährdung sein, die bedingt durch den psychischen Zustand ist.


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