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RA Bahner in Psychiatrie zwangseingewiesen (Corona)

Nike79, Dienstag, 14.04.2020, 19:11 (vor 2082 Tagen) @ CrimsonGhost

Natürlich gibt es die Möglichkeit zur Notfalleinweisung in die Psychatrie, allerdings muss dies natürlich dann im Anschluß von einem Richter auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Nach dem Lesen weiterer Artikel hat sie wohl die Polizisten angegriffen und ist dann in die Psychiatrie verbracht worden. Angesichts der wirren Nachrichten, die danach noch von ihr kamen, kann man wohl auch von einer fehlenden Krankheitseinsicht ausgehen und ausgehend vom Angriff auf Polizeibeamte eine gewisse Fremdgefährdung, ob dies nun schon ausreicht für eine Zwangseinweisung müssen Juristen beurteilen, die auch Einblick in die Akten haben. Ob Eigengefährdung vorliegt kann man aus den Berichten nicht raus lesen.

Nach PsychKG ist eine zwangsweise (temporäre) Unterbringung recht einfach geworden. Ja, ein Richter muss dem noch zustimmen aber welcher Richter würde sich hierbei gegen das Urteil der Ärzte stellen? Zumal er mögliche sich für Eigen- und/oder Fremdgefährdung verantworten müsste.

So wie es sich bei der Dame liest, war die Einweisung vermutlich gerechtfertigt. Ob das immer der Fall ist, lasse ich mal dahingestellt.


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