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RA Bahner in Psychiatrie zwangseingewiesen (Corona)

CrimsonGhost, Dienstag, 14.04.2020, 15:26 (vor 2081 Tagen) @ Zoon

Man sollte davon ausgehen dürfen, dass die Uniklinik Heidelberg und das Amtsgericht Heidelberg Unterbringungsfälle absolut professionell handhaben.

Bahner hat in ihrer Voicemail erklärt, nicht freiwillig in der Klinik verbleiben zu wollen. In einem solchen Fall beantragt die Klinik, soweit sie einen Unterbringungsgrund (schwere Störung und Gefahr für sich oder andere) erkennt (was hier der Fall sein dürfte), einen Gerichtsbeschluss. Über diesen Antrag müsste spätestens heute entschieden werden. Ansonsten darf Bahner um Mitternacht die Klinik verlassen.

Leider passieren bei Unterbringungsverfahren auch eine Menge Fehler. Liegt zum Teil an völlig überforderten Gerichten und Richtern, die dann einfach Verfahrensfehler begehen. Viele Betroffene können sich auch nicht wehren, gegen zu Unrecht ergriffene Maßnahmen. Ohne Unterbringungsbeschluss darf man gar nicht festgehalten werden und die Unterbringung muss auch stets, dass allerletzte Mittel sein. Ich verstehe auch nicht so Recht warum die Polizei die Frau Bahner in Handschellen der Psychiatrie vorführt. Da muss die Dame entweder die Polizei attackiert haben, die Polizei überreagiert haben oder die Geschichte stimmt so nicht. In der Regel werden psychisch auffällige Personen vom Rettungsdienst betreut und von dort aus dann eine eventuelle Zwangseinweisung über den sozialpsychatrischen Dienst in die Wege geleitet, aber dafür müssen schwere, konkrete Gründe vorliegen, z.B. fehlende Krankheitseinsicht mit konkreter, akuter Eigengefährdung oder konkrete Fremdgefährdung (d.h. Straftaten aus dem Bereich der mittleren Kriminalität, keine einfache Körperverletzung).

Bei der Dame und ihrer Öffentlichkeit kann man nur hoffen, dass kein Verfahrensfehler begangen wurde, ansonsten gibt das wieder eine Internetschreierei. Das die Dame einen an der Klatsche hat, hat man ja in ihren Äußerungen gemerkt.


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