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RA Bahner in Psychiatrie zwangseingewiesen (Corona)

Zoon, Dienstag, 14.04.2020, 15:07 (vor 2348 Tagen) @ CrimsonGhost

Hoffentlich hat man beim Unterbringungsverfahren keine Verfahrensfehler gemacht, wie fehlende richterliche Anhörung, fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers oder fehlende Bestellung eines Betreuers.

Man sollte davon ausgehen dürfen, dass die Uniklinik Heidelberg und das Amtsgericht Heidelberg Unterbringungsfälle absolut professionell handhaben.

Bahner hat in ihrer Voicemail erklärt, nicht freiwillig in der Klinik verbleiben zu wollen. In einem solchen Fall beantragt die Klinik, soweit sie einen Unterbringungsgrund (schwere Störung und Gefahr für sich oder andere) erkennt (was hier der Fall sein dürfte), einen Gerichtsbeschluss. Über diesen Antrag müsste spätestens heute entschieden werden. Ansonsten darf Bahner um Mitternacht die Klinik verlassen.


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