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Der deutsche Prüfungsfetish (Corona)

Acker, Dienstag, 14.04.2020, 01:02 (vor 2349 Tagen) @ chief wiggum

Nein. Man kann den Antrag auf Wiederholung stellen, z.B. wenn der angestrebte Abschluss gefährdet scheint. Da man sich nicht rechtlich angreifbar machen will, wird den Anträgen fast immer statt gegeben.


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