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NEIN(!) (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 27.11.2024, 15:27 (vor 643 Tagen) @ Sascha

Die Berufung einer hybriden Veranstaltung ist nach § 32 II 1 BGB grundsätzlich möglich und bedarf auch keiner Zustimmung der Mitglieder (Habighorst, NZG 2023, 357ff.). Sie steht im Ermessen des Vorstandes.

Ob auch die reine Präsenzveranstaltung unzumutbar sein kann, ist offen...


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