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Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke (BVB)

markus, Dienstag, 26.11.2024, 12:25 (vor 644 Tagen) @ Sascha

Wo wäre da denn ein Widerspruch? Ein Verein kann den Mitgliedern eine hybride Versammlung ermöglichen. Es spricht also rechtlich nichts gegen diese Art.

Ob der Verein das nutzt und ggf. die internen Voraussetzungen dafür schafft, bleibt ihm überlassen.

Das wird in dem verlinkten Beitrag doch ganz gut erklärt. Wenn du keine Satzungsregelung zu hybrid hast, genügt das Gesetz als Grundlage. Gibt es eine Satzungsregelung zu hybrid, hat diese Regelung Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.


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